Wohnungsgeberbestätigung holen
Dein Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person muss dir schriftlich bestätigen, dass du eingezogen bist (§ 19 BMG). Ohne diese Bestätigung klappt die Anmeldung in der Regel nicht.
Name und Anschrift des Vermieters, Datum des Einzugs, Adresse der Wohnung und die Namen der Personen, die einziehen.
Viele Städte bieten auf ihrer Website ein Formular an. Frag deinen Vermieter am besten gleich bei der Schlüsselübergabe.
Dann bestätigt die Person, die dir die Wohnung überlässt, deinen Einzug.
Eine Adresse nur zum Schein zu vermieten oder anzubieten ist verboten und kann teuer werden.