Wohnen · Anmeldung

Wohnung anmelden

Neu in Deutschland oder umgezogen? Dann musst du deine Wohnung beim Bürgeramt anmelden. Die Anmeldung ist die Grundlage für fast alles Weitere, zum Beispiel Steuer-ID, Bankkonto und Kindergeld.

Auf einen Blick

  • 2 Wochen nach dem Einzug musst du dich anmelden (§ 17 BMG)
  • Vermieter muss dir den Einzug schriftlich bestätigen: Wohnungsgeberbestätigung
  • bis 1.000 € Bußgeld ist möglich, wenn du dich nicht oder zu spät anmeldest
  • 2 Wochen Auch wer ins Ausland zieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen abmelden
Schritt für Schritt

So meldest du dich an

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SCHRITT 1 · DIREKT NACH DEM EINZUG

Wohnungsgeberbestätigung holen

Dein Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person muss dir schriftlich bestätigen, dass du eingezogen bist (§ 19 BMG). Ohne diese Bestätigung klappt die Anmeldung in der Regel nicht.

Was steht darin?

Name und Anschrift des Vermieters, Datum des Einzugs, Adresse der Wohnung und die Namen der Personen, die einziehen.

Vordruck

Viele Städte bieten auf ihrer Website ein Formular an. Frag deinen Vermieter am besten gleich bei der Schlüsselübergabe.

Untermiete oder WG?

Dann bestätigt die Person, die dir die Wohnung überlässt, deinen Einzug.

Vorsicht

Eine Adresse nur zum Schein zu vermieten oder anzubieten ist verboten und kann teuer werden.

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SCHRITT 2 · SOFORT

Termin beim Bürgeramt machen

Zuständig ist das Bürgeramt (auch Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro) der Stadt oder Gemeinde, in die du ziehst. In großen Städten sind Termine oft knapp, deshalb früh buchen.

Wo finde ich es?

Auf der Website deiner Stadt oder über das Verwaltungsportal des Bundes.

Online anmelden?

In einigen Städten geht die Anmeldung auch online mit dem Online-Ausweis. Ob das bei dir geht, steht auf der Website deiner Stadt.

Kein Termin frei?

Buche trotzdem so früh wie möglich und heb den Nachweis der Buchung auf.

Verwaltungsportal des Bundes ↗
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SCHRITT 3 · INNERHALB VON 2 WOCHEN

Unterlagen mitbringen und anmelden

Beim Termin füllst du einen Meldeschein aus und legst diese Unterlagen vor (§ 23 BMG):

Ausweis oder Reisepass

Für jede Person, die angemeldet wird. EU-Bürger können ihren Personalausweis aus dem Heimatland vorlegen.

Wohnungsgeberbestätigung

Vom Vermieter unterschrieben (Schritt 1).

Meldeschein

Bekommst du beim Bürgeramt oder findest du auf der Website deiner Stadt.

Für Kinder

Ausweis oder Pass des Kindes. Je nach Stadt auch die Geburtsurkunde.

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SCHRITT 4 · NACH DER ANMELDUNG

Meldebescheinigung aufbewahren

Nach der Anmeldung bekommst du eine Meldebescheinigung. Diese brauchst du oft, zum Beispiel für Bank, Arbeitgeber oder Familienkasse.

Steuer-ID

Wer sich zum ersten Mal in Deutschland anmeldet, bekommt die Steuer-Identifikationsnummer in der Regel automatisch per Brief vom Bundeszentralamt für Steuern.

Rundfunkbeitrag

Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen. Danach meldet sich meist der Beitragsservice per Brief.

Adresse ändern

Teile die neue Adresse auch Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse und, wenn nötig, Familienkasse oder Agentur für Arbeit mit.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Ich bin innerhalb Deutschlands umgezogen. Muss ich mich auch anmelden?

Ja. Bei jedem Umzug meldest du dich innerhalb von 2 Wochen beim Bürgeramt der neuen Stadt an. Eine eigene Abmeldung bei der alten Stadt ist dann nicht nötig.

Ich ziehe zurück in mein Heimatland. Was muss ich tun?

Wer aus Deutschland wegzieht, muss sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug abmelden. Das geht frühestens eine Woche vor dem Auszug.

Brauche ich als EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis?

Nein. Bürgerinnen und Bürger aus EU-Ländern brauchen für Deutschland keine Aufenthaltserlaubnis. Die Anmeldung der Wohnung ist aber trotzdem Pflicht.

Der Vermieter gibt mir keine Wohnungsgeberbestätigung.

Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, dir den Einzug zu bestätigen. Weigert er sich, informiere das Bürgeramt. Dort kann man dir sagen, wie es weitergeht.

Was passiert, wenn ich mich zu spät anmelde?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Es kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € geben (§ 54 BMG). Melde dich deshalb so schnell wie möglich an, auch wenn die 2 Wochen schon vorbei sind.

Quellen und Hinweis

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Unterlagen genau nötig sind und ob eine Online-Anmeldung möglich ist, kann sich von Stadt zu Stadt unterscheiden. Maßgeblich sind die Angaben deines Bürgeramts.

Stand: Oktober 2026