Prüfe, ob du anmelden musst
Jedes Auto, das in Deutschland auf öffentlichen Straßen fährt, braucht eine Zulassung. Anmelden musst du zum Beispiel:
Auch wenn das Auto beim Verkäufer noch angemeldet ist: Es muss auf dich umgeschrieben werden.
Mit ausländischem Kennzeichen darfst du nur vorübergehend fahren, solange das Auto nicht dauerhaft in Deutschland steht (§ 46 FZV). Wohnst du hier und nutzt das Auto regelmäßig hier, musst du es in Deutschland anmelden.
Hier reicht eine Ummeldung der Adresse. Das Kennzeichen darfst du behalten.