Familie · Kindergeld

Kindergeld einfach erklärt

Wer Kindergeld bekommt, wie viel es gibt und wie du es bei der Familienkasse beantragst. Auch für Kinder, die in einem anderen EU-Land leben.

Auf einen Blick

  • 259 € pro Kind und Monat, unabhängig vom Einkommen
  • bis 18 Jahre, in Ausbildung oder Studium unter Bedingungen bis 25
  • 6 Monate Rückwirkend wird höchstens für 6 Monate gezahlt. Antrag nicht aufschieben.
  • EU Auch möglich, wenn dein Kind in einem anderen EU-Land lebt
Schritt für Schritt

So bekommst du Kindergeld

01
SCHRITT 1

Prüfen, ob du Anspruch hast

Laut Familienkasse kannst du Kindergeld beantragen, wenn diese Punkte zutreffen:

Alter des Kindes

Unter 18 Jahre. Für volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen weiter, zum Beispiel in Ausbildung oder Studium bis 25.

Dein Kind

Du versorgst das Kind und es lebt in deinem Haushalt. Das gilt auch für Stief-, Enkel- und Pflegekinder.

Wohnort

In Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz.

Nur eine Person

Kindergeld bekommt immer nur eine Person, meistens ein Elternteil.

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SCHRITT 2 · MÖGLICHST BALD

Antrag bei der Familienkasse stellen

Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Rückwirkend zahlt sie höchstens für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingeht (§ 70 EStG).

Online

Mit einer BundID kannst du den Antrag online abschicken, ohne ihn auszudrucken.

Auf Papier

„Antrag auf Kindergeld“ (KG1) und für jedes Kind die „Anlage Kind“. Der Antrag gilt nur mit Unterschrift.

Kind im Ausland?

Zusätzlich die „Anlage Ausland“ (KG 51). Die Formulare gibt es auch in anderen Sprachen.

Formulare und Online-Antrag ↗
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SCHRITT 3

Nachweise einreichen

Welche Nachweise nötig sind, hängt von deiner Situation ab. Häufig sind es diese:

Steuer-ID

Deine steuerliche Identifikationsnummer und, wenn vorhanden, die deines Kindes.

Geburtsurkunde

Bei Kindern im Ausland eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein anderes amtliches Dokument.

Arbeit

Bei Fällen mit Auslandsbezug eine Arbeitgeberbescheinigung. Selbständige: Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheid.

Kinder ab 18

Nachweis über Schule, Ausbildung oder Studium.

Nachweise einreichen ↗
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SCHRITT 4

Bescheid prüfen und Auszahlung

Die Familienkasse schickt dir einen Bescheid mit deiner Kindergeldnummer. Danach wird jeden Monat gezahlt.

Wann wird gezahlt?

Der Tag hängt von der letzten Ziffer deiner Kindergeldnummer ab.

Nicht einverstanden?

Gegen den Bescheid kannst du Einspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid.

Auszahlungstermine ↗
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SCHRITT 5 · IMMER

Änderungen sofort melden

Melde der Familienkasse zum Beispiel einen Umzug, eine neue Bankverbindung oder wenn dein Kind nicht mehr bei dir lebt oder eine Ausbildung beendet. Sonst musst du zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen.

Zu viel erhaltenes Kindergeld ↗
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Mein Kind lebt in einem anderen EU-Land. Bekomme ich Kindergeld?

Ja, das ist möglich, wenn du in Deutschland arbeitest oder hier steuerpflichtig bist. Haben beide Länder eine Familienleistung, regelt das EU-Recht, welches Land zuerst zahlt. Das andere Land zahlt dann gegebenenfalls den Unterschied. Du brauchst zusätzlich die „Anlage Ausland“.

Ich bin gerade erst aus einem EU-Land nach Deutschland gezogen.

In den ersten 3 Monaten nach dem Zuzug gibt es laut Gesetz nur Kindergeld, wenn du in Deutschland Einkünfte hast, zum Beispiel aus einem Job (§ 62 Abs. 1a EStG). Danach musst du die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllen, zum Beispiel arbeiten oder arbeitsuchend sein.

Hängt das Kindergeld von meinem Einkommen ab?

Nein. Jedes Kind, für das ein Anspruch besteht, bringt 259 € im Monat.

Ich habe zu spät beantragt. Bekomme ich das Geld nachträglich?

Nur für die letzten 6 Monate vor dem Monat, in dem dein Antrag eingegangen ist. Ältere Monate werden nicht mehr ausgezahlt.

Das Geld reicht trotzdem nicht. Gibt es mehr?

Familien mit kleinem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag bei der Familienkasse beantragen.

Quellen und Hinweis

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Ob du Kindergeld bekommst, prüft die Familienkasse im Einzelfall. Familienkasse, gebührenfrei: 0800 4 555530, aus dem Ausland: +49 911 12031010.

Stand: Oktober 2026