Prüfen, ob du Anspruch hast
Laut Familienkasse kannst du Kindergeld beantragen, wenn diese Punkte zutreffen:
Unter 18 Jahre. Für volljährige Kinder unter bestimmten Voraussetzungen weiter, zum Beispiel in Ausbildung oder Studium bis 25.
Du versorgst das Kind und es lebt in deinem Haushalt. Das gilt auch für Stief-, Enkel- und Pflegekinder.
In Deutschland, einem anderen EU-Land, Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz.
Kindergeld bekommt immer nur eine Person, meistens ein Elternteil.