Arbeitsuchend melden
Laut Gesetz musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, sobald du weißt, dass dein Job endet. Das gilt auch, wenn du die Kündigung noch prüfen lassen willst.
Spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährst du es kurzfristiger, innerhalb von 3 Tagen (§ 38 SGB III).
Online, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.
Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld führen (§ 159 SGB III).
Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die spätere Arbeitslosmeldung (Schritt 3).