Arbeit · Kündigung

Du wurdest gekündigt?

Keine Panik. Hier findest du die wichtigsten Fristen und Schritte in der richtigen Reihenfolge, mit Links zu den offiziellen Stellen.

Die wichtigsten Fristen

  • 3 Tage Arbeitsuchend melden, wenn zwischen der Kündigung und dem Ende des Jobs weniger als 3 Monate liegen
  • 3 Monate vor dem Ende arbeitsuchend melden, wenn du früher davon weißt
  • 3 Wochen Frist für eine Kündigungsschutzklage, falls du die Kündigung prüfen lassen willst
  • 1. Tag ohne Job: spätestens jetzt arbeitslos melden
Dein Weg

Was ist jetzt zu tun?

Die Schritte sind nach Dringlichkeit sortiert.

01
SCHRITT 1 · SOFORT

Arbeitsuchend melden

Laut Gesetz musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden, sobald du weißt, dass dein Job endet. Das gilt auch, wenn du die Kündigung noch prüfen lassen willst.

Wann?

Spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Erfährst du es kurzfristiger, innerhalb von 3 Tagen (§ 38 SGB III).

Wie?

Online, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.

Zu spät gemeldet?

Eine verspätete Meldung kann zu einer Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld führen (§ 159 SGB III).

Wichtig

Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die spätere Arbeitslosmeldung (Schritt 3).

Arbeitsuchend melden – Agentur für Arbeit ↗
02
SCHRITT 2 · IN DEN ERSTEN TAGEN

Kündigung und Fristen prüfen

Notiere dir, wann du die Kündigung bekommen hast und zu welchem Datum dein Arbeitsverhältnis enden soll.

Datum des Zugangs

Der Tag, an dem du die Kündigung erhalten hast, ist wichtig für die Frist zur Klage.

Schriftform

Laut Gesetz muss eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich und unterschrieben sein (§ 623 BGB). Eine E-Mail oder Messenger-Nachricht reicht dafür nicht.

3-Wochen-Frist

Wer die Wirksamkeit einer schriftlichen Kündigung gerichtlich prüfen lassen will, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.

Unterlagen aufbewahren

Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen sicher aufbewahren.

03
SCHRITT 3 · SPÄTESTENS AM 1. TAG OHNE JOB

Arbeitslos melden

Die Arbeitslosmeldung ist ein eigener Schritt und Voraussetzung für das Arbeitslosengeld.

Wann?

Spätestens am ersten Tag, an dem du ohne Arbeit bist. Früher ist möglich, frühestens 3 Monate vorher.

Wie?

Online mit Ausweis oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.

Nicht rückwirkend

Arbeitslosengeld gibt es nicht für Tage vor der Arbeitslosmeldung. Deshalb nicht abwarten.

Arbeitslos melden – Agentur für Arbeit ↗
04
SCHRITT 4

Arbeitslosengeld beantragen

Arbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Ob und wie lange du es bekommst, prüft die Agentur für Arbeit.

Voraussetzung

In der Regel mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten.

Höhe

Grundsätzlich 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %.

05
SCHRITT 5

Unterlagen bereithalten

Für die Meldungen und den Antrag brauchst du einige Angaben und Unterlagen.

Das solltest du griffbereit haben

Ausweis, Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, letzte Lohnabrechnungen, Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer.

Arbeitsbescheinigung

Die Arbeitsbescheinigung mit Angaben zu deinem Job übermittelt dein Arbeitgeber in der Regel elektronisch an die Agentur für Arbeit.

Formulare und Merkblätter ↗
06
SCHRITT 6

Sperrzeit und Abfindung beachten

Wie dein Job endet, kann sich auf das Arbeitslosengeld auswirken.

Eigene Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Hier kann eine Sperrzeit entstehen, in der Regel von 12 Wochen, wenn es dafür keinen wichtigen Grund gibt.

Abfindung

Eine Abfindung kann dazu führen, dass das Arbeitslosengeld später beginnt, zum Beispiel wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde.

Einzelfall

Ob eine Sperrzeit eintritt, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.

Kündigung, Abfindung, Freistellung ↗
07
SCHRITT 7 · BEI ZWEIFELN

Rechtliche Hilfe holen

Wegnavi kann nicht beurteilen, ob deine Kündigung wirksam ist. Dafür gibt es diese Anlaufstellen:

Gewerkschaft

Mitglieder erhalten in der Regel Rechtsberatung und Rechtsschutz.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Prüft deinen Fall und vertritt dich vor Gericht.

Rechtsantragstelle

Beim Arbeitsgericht kannst du eine Klage auch ohne Anwalt aufnehmen lassen.

Wenig Einkommen?

Beim Amtsgericht kannst du einen Beratungshilfeschein für eine günstige Rechtsberatung beantragen.

Wie geht es weiter?

Wenn dein Job endet, hilft dir der nächste Guide weiter.

Quellen und Hinweis

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen der zuständigen Stellen.

Stand: Oktober 2026