Prüfe, ob du abgeben musst (Pflichtveranlagung)
Viele Arbeitnehmer müssen keine Steuererklärung abgeben, dürfen es aber freiwillig. Pflicht ist sie in der Regel in diesen Fällen (§ 46 EStG):
Wenn ihr verheiratet seid und diese Kombination habt.
Wenn du gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet hast.
Zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld. Sie sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen.
Zum Beispiel Mieteinnahmen oder eine selbständige Tätigkeit. Und wenn das Finanzamt dich schriftlich dazu auffordert.
Keine Pflicht? Dann kannst du freiwillig abgeben (Antragsveranlagung), und das lohnt sich oft. Kommt doch eine Nachzahlung heraus, kannst du den Antrag innerhalb der Einspruchsfrist (1 Monat nach dem Bescheid) zurücknehmen.