Arbeit · Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld einfach erklärt

Wer Arbeitslosengeld I (ALG I) bekommt, wie viel es gibt und wie lange. Mit den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Auf einen Blick

  • 12 von 30 Mindestens 12 Monate versichert in den letzten 30 Monaten
  • 60 % / 67 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %
  • 6–24 Monate je nach Versicherungszeit und Alter
  • 1. Tag ohne Job: spätestens jetzt arbeitslos melden, sonst gibt es für diese Tage kein Geld
Schritt für Schritt

Vom Anspruch bis zum Bescheid

01
SCHRITT 1

Prüfen, ob du Anspruch hast

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. Laut Bundesagentur für Arbeit müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

Arbeitslos und verfügbar

Du hast keine Beschäftigung, kannst aber mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten und suchst eine versicherungspflichtige Stelle.

Arbeitslos gemeldet

Online oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.

Anwartschaftszeit

In den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung versichert, meist durch einen Job mit Sozialversicherung.

Oft kurz befristet gearbeitet?

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt eine kürzere Anwartschaftszeit. Details stehen im Merkblatt für Arbeitslose.

Anspruch, Höhe, Dauer – Agentur für Arbeit ↗
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SCHRITT 2

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Agentur für Arbeit berechnet in der Regel aus deinem Bruttolohn der letzten 12 Monate ein pauschaliertes Netto-Tagesentgelt, das sogenannte Leistungsentgelt.

Ohne Kind

60 % des Leistungsentgelts pro Tag.

Mit Kind

67 %, wenn du oder dein Ehe- oder Lebenspartner mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts habt.

Steuerklasse wechseln?

Ein Wechsel der Steuerklasse kann das Arbeitslosengeld verringern. Lass dich vorher von der Agentur für Arbeit beraten.

Genau ausrechnen

Die Bundesagentur bietet einen eigenen Arbeitslosengeld-Rechner an.

Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur ↗
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SCHRITT 3

Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?

Die Dauer hängt davon ab, wie lange du in den letzten 5 Jahren versichert warst und wie alt du bist (§ 147 SGB III).

Anspruchsdauer nach § 147 SGB III
Versichert mindestens Alter mindestens Arbeitslosengeld für
12 Monate–6 Monate
16 Monate–8 Monate
20 Monate–10 Monate
24 Monate–12 Monate
30 Monate50 Jahre15 Monate
36 Monate55 Jahre18 Monate
48 Monate58 Jahre24 Monate

Unter 50 Jahren gibt es also höchstens 12 Monate Arbeitslosengeld.

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SCHRITT 5

Bescheid prüfen

Im Bescheid stehen unter anderem Höhe und Dauer deines Arbeitslosengeldes.

Angaben prüfen

Stimmen Lohn, Zeiten und Steuerklasse? Fragen kannst du der Agentur für Arbeit stellen.

Nicht einverstanden?

Dann kannst du Widerspruch einlegen. Die Frist steht unten im Bescheid unter „Rechtsbehelfsbelehrung“.

Der Bescheid erklärt ↗
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Bin ich mit Arbeitslosengeld versichert?

Ja. Während du Arbeitslosengeld bekommst, zahlt die Agentur für Arbeit in der Regel die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Rentenversicherung.

Muss ich auf Arbeitslosengeld Steuern zahlen?

Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei. Es erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Einkommen (Progressionsvorbehalt). Hast du mehr als 410 € solcher Leistungen im Jahr bekommen, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 EStG).

Ich habe vorher in einem anderen EU-Land gearbeitet. Zählt das?

Versicherungszeiten aus EU-Ländern, dem EWR und der Schweiz können berücksichtigt werden. Grundsätzlich musst du dafür nach deiner Rückkehr in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet haben. Details stehen im Merkblatt „Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung“.

Kann ich Arbeitslosengeld im Ausland bekommen?

Wer eine Stelle in einem anderen EU-Land sucht, kann sein deutsches Arbeitslosengeld unter Voraussetzungen dorthin mitnehmen, höchstens 3 Monate, unter Umständen bis zu 6. Vorher musst du mindestens 4 Wochen in Deutschland arbeitslos gemeldet sein.

Ich habe selbst gekündigt. Bekomme ich trotzdem Geld?

Möglicherweise erst später: Ohne wichtigen Grund kann eine Sperrzeit entstehen, in der Regel von 12 Wochen. Mehr dazu im Guide zur Kündigung.

Das Arbeitslosengeld reicht nicht. Was nun?

Dann kannst du beim Jobcenter zusätzlich Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen.

Quellen und Hinweis

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Ob und wie viel Arbeitslosengeld du bekommst, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Stand: Oktober 2026