Arbeit · Arbeitslos

Du bist arbeitslos?

Was jetzt zu tun ist und was während der Arbeitslosigkeit gilt: Termine, Krankheit, Nebenjob, Urlaub und Veränderungen.

Dein Job endet erst noch?

Dann sind zuerst andere Fristen wichtig, vor allem die Arbeitsuchendmeldung innerhalb von 3 Tagen. Alles dazu findest du im Guide zur Kündigung.

Teil 1

Die ersten Schritte

Diese drei Dinge stehen am Anfang der Arbeitslosigkeit.

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SCHRITT 1 · SPÄTESTENS AM 1. TAG

Arbeitslos melden

Die Arbeitslosmeldung ist Voraussetzung für das Arbeitslosengeld. Sie ist ein eigener Schritt, auch wenn du dich schon arbeitsuchend gemeldet hast.

Wann?

Spätestens am ersten Tag ohne Arbeit. Möglich ist sie schon bis zu 3 Monate vorher.

Wie?

Online mit Ausweis oder persönlich bei der Agentur für Arbeit.

Nicht rückwirkend

Für Tage vor der Arbeitslosmeldung gibt es kein Arbeitslosengeld.

Arbeitslos melden – Agentur für Arbeit ↗
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SCHRITT 2

Arbeitslosengeld beantragen und Bescheid prüfen

Den Antrag stellst du am einfachsten online. Danach bekommst du einen Bescheid, in dem Höhe und Dauer stehen.

Voraussetzung

In der Regel mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten.

Bescheid

Prüfe die Angaben im Bescheid. Bist du nicht einverstanden, kannst du innerhalb der Frist Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid.

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SCHRITT 3

Termine bei der Agentur für Arbeit wahrnehmen

Du bekommst eine feste Ansprechperson. Im ersten Gespräch geht es um deine Situation, deine Ziele und die nächsten Schritte bei der Jobsuche.

Einladungen ernst nehmen

Lies deine Post und deine Nachrichten im Online-Konto regelmäßig.

Termin verpasst?

Ohne wichtigen Grund kann ein versäumter Termin zu einer Sperrzeit von einer Woche führen (§ 159 SGB III). Kannst du nicht kommen, sag rechtzeitig ab.

Teil 2

Während der Arbeitslosigkeit

Das gilt, solange du Arbeitslosengeld bekommst.

Krank

Melde der Agentur für Arbeit, dass du arbeitsunfähig bist. Bei gesetzlich Versicherten übermittelt die Arztpraxis die Krankmeldung in der Regel elektronisch. Privat Versicherte reichen sie innerhalb von 3 Kalendertagen auf Papier ein. Arbeitslosengeld gibt es bei Krankheit längstens 6 Wochen weiter.

Krankheit und Arbeitslosengeld ↗

Nebenjob

Erlaubt sind weniger als 15 Stunden pro Woche. Von deinem Nebeneinkommen bleiben 165 € im Monat frei, der Rest wird angerechnet. Den Nebenjob musst du vorher melden. Ab 15 Stunden musst du dich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.

Nebenjob und Arbeitslosengeld ↗

Urlaub und Reisen

Bevor du verreist, braucht die Agentur für Arbeit dein Okay. Sie kann bis zu 6 Wochen am Stück zustimmen. Wer länger weg ist, bekommt ab dem ersten Tag der Reise kein Arbeitslosengeld. Auch die Krankenversicherung kann dann nach 3 Wochen enden.

Urlaub und Umzug ↗

Veränderungen melden

Neue Bankverbindung, Umzug, neuer Job oder Krankheit: Teile Veränderungen zügig mit, zum Beispiel über die App „BA-mobil“. Sonst musst du zu viel gezahltes Geld eventuell zurückzahlen.

Veränderungen mitteilen ↗

Weiterbildung

Mit einem Bildungsgutschein kann die Agentur für Arbeit Kosten für eine berufliche Weiterbildung übernehmen. Sprich deine Ansprechperson darauf an.

Förderung der Weiterbildung ↗

Geld reicht nicht?

Reicht das Arbeitslosengeld nicht zum Leben oder hast du keinen Anspruch, kannst du beim Jobcenter Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) beantragen.

Grundsicherungsgeld – Jobcenter ↗

Kurz zusammengefasst

  • Spätestens am ersten Tag ohne Job arbeitslos melden.
  • Arbeitslosengeld online beantragen und den Bescheid prüfen.
  • Termine wahrnehmen oder rechtzeitig absagen.
  • Krankheit, Nebenjob, Reisen und Veränderungen immer melden.

Quellen und Hinweis

Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Sozialberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen der zuständigen Stellen.

Stand: Oktober 2026